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§ 35a EStG erklärt

Holen Sie sich 20% Ihrer Kosten zurück.

Der Staat fördert Sauberkeit. Nutzen Sie die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und senken Sie Ihre effektiven Kosten massiv.

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Rechnung erhalten

Arbeitskosten müssen separat ausgewiesen sein.

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Niemals bar zahlen! Nur Banküberweisung zählt.

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Anlage "Haushaltsnahe Dienstleistungen" in der Steuererklärung.

Was genau wird gefördert?

Das Gesetz unterscheidet drei Kategorien. Wir decken vor allem Kategorie 1 ab.

UNSER KERNGEBIET
🧹

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des Haushalts erledigt werden.

  • Wohnungsreinigung
  • Fensterputzen
  • Gartenpflege
  • Winterdienst
🔨

Handwerkerleistungen

Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

  • Malerarbeiten
  • Bodenverlegung
  • Heizungswartung
  • Schornsteinfeger
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Minijobs

Direkte Anstellung einer Hilfe im Haushalt (Haushaltsscheckverfahren).

  • Geringfügige Basis
  • Anmeldung Minijobzentrale

Wie viel bekomme ich zurück?

Leistungsart Förderung Max. Erstattung / Jahr
Haushaltsnahe Dienstleistungen Reinigung, Garten, Pflege (Dienstleister) 20% der Kosten 4.000 €
Handwerkerleistungen Renovierung, Reparatur (nur Arbeitslohn!) 20% der Kosten 1.200 €
Minijobs Haushaltsscheckverfahren 20% der Kosten 510 €

*Hinweis: Die Höchstbeträge können nebeneinander genutzt werden. Insgesamt sind theoretisch bis zu 5.710 € Steuerermäßigung möglich.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Bitte konsultieren Sie für Ihren individuellen Fall einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Fehler sind möglich, Informationen stammen von Steuern.de

Transparenz

So rechnet es sich in der Praxis.

Wichtig ist zu verstehen: Der Staat fördert nur die Arbeitsleistung (inkl. Fahrtkosten und Maschineneinsatz). Materialkosten (Reinigungsmittel, Farbe, Ersatzteile) sind nicht förderfähig.

Bei uns sind die Materialkosten in der Pauschale enthalten oder vernachlässigbar gering ausgewiesen, sodass Sie den Großteil der Rechnung ansetzen können.

Unser Versprechen

Wir stellen unsere Rechnungen immer konform zu § 35a EStG aus. Arbeits- und Materialkosten werden bei Bedarf separat ausgewiesen, damit Sie beim Finanzamt keine Probleme haben.

Rechnung

Beispiel: Wöchentliche Reinigung (Privat)

Lohnkosten & Fahrt 100,00 €
Material (Pauschale) 10,00 €
Gesamtbetrag 110,00 €

Ihr Steuervorteil (§ 35a EStG)

20% auf Lohn (100€) - 20,00 €
Effektive Kosten 90,00 €
Tipp für Mieter

Geld zurück über die Betriebskosten!

Viele wissen nicht: Auch als Mieter in einem Mehrfamilienhaus können Sie profitieren. Wenn Ihr Vermieter Dienstleister beauftragt (Treppenhausreinigung, Gärtner, Winterdienst), zahlen Sie diese über die Nebenkosten.

Ihr Anteil an diesen Lohnkosten ist nach § 35a EStG absetzbar!

  • Hausreinigung & Ungezieferbekämpfung
  • Gartenpflege & Winterdienst
  • Hauswart (Soweit nicht verwaltend tätig)
  • Wartung von Heizung & Aufzug
  • Schornsteinfeger

Was müssen Sie tun?

Achten Sie in Ihrer jährlichen Betriebskostenabrechnung auf den Ausweis "Nach § 35a EStG bescheinigte Dienstleistungen". Jeder gute Vermieter weist das aus.

Typische Nebenkosten-Positionen

Treppenhausreinigung ✓ Absetzbar
Gartenpflege ✓ Absetzbar
Schornsteinfeger (Kehrarbeiten) ✓ Absetzbar
Grundsteuer Nicht absetzbar
Müllabfuhr Nicht absetzbar

Häufige Fragen & Fallstricke

Kann ich bar bezahlen und eine Quittung einreichen?

NEIN! Das ist der häufigste Fehler. Das Finanzamt akzeptiert keine Barzahlungen, auch nicht mit Quittung. Die Zahlung muss zwingend unbar (Überweisung, Lastschrift, EC-Karte) erfolgen und durch einen Kontoauszug belegbar sein.

Gilt das auch für mein Ferienhaus?

Ja, sofern Sie das Ferienhaus selbst nutzen (Zweitwohnsitz). Wenn Sie das Ferienhaus ausschließlich vermieten, sind die Reinigungskosten "Werbungskosten" bei den Einkünften aus Vermietung & Verpachtung (Anlage V) und mindern dort Ihren Gewinn (was steuerlich oft noch besser ist, da 100% absetzbar).

Was ist mit Materialkosten?

Materialkosten (Reinigungsmittel, Streugut, Pflanzen, Fliesen) sind nicht nach § 35a EStG förderfähig. Nur der Arbeitslohn, Maschinenkosten und Fahrtkosten zählen.

Starten Sie jetzt Ihr Spar-Programm.

Sauberes Zuhause, weniger Steuern. Besser geht es kaum.

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Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Bitte konsultieren Sie für Ihren individuellen Fall einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.